Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
aufgrund der hohen Inzidenz im Ilmkreis gibt es für die Schulen im Landkreis eine Allgemeinverfügung der Landrätin. Diese Allgemeinverfügung gilt bis zum 24.04.2021. Für die Klassenstufen 5 bis 9 beginnt der Schulalltag nach den Osterferien am 12.04.2021 im häuslichen Lernen. Die Abschlussjahrgänge haben Präsenzunterricht. Dieser erfolgt im Wechselunterricht.
Für alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 wird eine Notbetreuung unter Wahrung der Infektionsschutzmaßnahmen gemäß § 43 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO eingerichtet. Der Zugang zur Notbetreuung ist unverändert geblieben und in § 43 Abs. 2 und Abs. 3 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO genau definiert.
Außerdem erfolgt zwei Mal wöchentlich ein freiwilliger Selbsttest für alle anwesenden Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen und das technische Personal. (Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Ministerbrief und FAQ)
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich.
Die Schulleitung