Corona – Update am 25.04.2021

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung gilt. Für die Klassenstufen 5 bis 9 bedeutet das, dass sie sich weiterhin im häuslichen Lernen befinden. Die Abschlussjahrgänge 10 bis 12 haben Präsenzunterricht.  Dieser erfolgt im Wechselunterricht.

Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 wird eine Notbetreuung unter Wahrung der Infektionsschutzmaßnahmen gemäß § 43 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO eingerichtet. Der Zugang zur Notbetreuung ist unverändert geblieben und in § 43 Abs. 2 und Abs. 3 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO genau definiert. Präsenz in der Schule ist nur erlaubt für Personen, die die angebotenen Selbsttests nutzen. Alternativ wird die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bzw. eines Nachweises über eine Schnelltestung auf das Coronavirus SARS2CoV-2, welcher nicht älter als 48 Stunden sein darf, anerkannt.

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich.

Die Schulleitung